Das EU-Bio-Zertifikat betrifft die ganze Kette – auch dein Lager und deinen Fulfillment-Dienstleister. Was die Verordnung verlangt, wo der Onlinehandel anders behandelt wird als der Laden und woran du einen geeigneten Partner erkennst.
Wer Bio-Ware verkauft, denkt bei der Zertifizierung zuerst an den Hersteller. Tatsächlich betrifft die EU-Öko-Verordnung die gesamte Kette – und damit auch das Lager, in dem deine Ware steht, und den Dienstleister, der deine Pakete packt. Fehlt dort das Zertifikat, darfst du deine Produkte nicht mehr als „Bio" verkaufen.
01 · Rechtslage
Maßgeblich ist die Verordnung (EU) 2018/848, die seit dem 1. Januar 2022 gilt. Grundsatz: Jeder Unternehmer, der Bio-Erzeugnisse erzeugt, aufbereitet, lagert, einführt, ausführt oder in Verkehr bringt, muss sich einer zugelassenen Kontrollstelle anschließen und ein gültiges Zertifikat vorhalten.
Es gibt eine Ausnahme – und die wird im E-Commerce regelmäßig falsch verstanden. Befreit ist der Einzelhändler, der vorverpackte Bio-Ware direkt an den Endverbraucher abgibt und sie nicht erzeugt, aufbereitet, einführt oder anderswo als in Verbindung mit der Verkaufsstelle lagert. Gemeint ist der Laden um die Ecke, nicht der Onlineshop.
Das hat der Europäische Gerichtshof ausdrücklich klargestellt: Ein „direkter Verkauf" setzt die gleichzeitige Anwesenheit von Verkaufspersonal und Endverbraucher voraus – beim Versandhandel ist das nicht gegeben (EuGH, Urteil vom 12.10.2017, Rs. C-289/16). Eine weite Auslegung würde die Ausnahme zur Regel für weite Teile des Onlinehandels machen. Für dich heißt das: Wer im Shop mit „Bio" wirbt, braucht in aller Regel selbst ein Zertifikat.
02 · Die Kette
Der zweite Punkt wird noch häufiger übersehen. Lagerung ist eine zertifizierungspflichtige Tätigkeit – unabhängig davon, wer sie ausführt. Beauftragst du einen Dritten mit Lagerung und Versand, muss dieser Betrieb für die betreffende Produktgruppe ebenfalls zertifiziert sein und wird ebenfalls kontrolliert.
Die Verantwortung bleibt dabei bei dir. Du bist derjenige, der die Ware als Bio in Verkehr bringt; die Auslagerung an einen Dienstleister verlagert die Pflicht nicht, sondern erweitert sie um einen zweiten Betrieb, der sie erfüllen muss. Deshalb gehört das Zertifikat des Lagerdienstleisters in dieselbe Akte wie dein eigenes – mit Gültigkeitsdatum und Produktgruppen.
| Konstellation | Zertifikat nötig? | Warum |
|---|---|---|
| Ladengeschäft, nur vorverpackte Bio-Ware, Lager an der Verkaufsstelle | Nein | Ausnahme für den direkten Verkauf an Endverbraucher |
| Onlineshop mit vorverpackter Bio-Ware | Ja | Kein direkter Verkauf im Sinne der Verordnung (EuGH C-289/16) |
| Lose Ware, Umpacken, Abfüllen, Bundles schnüren | Ja | Gilt als Aufbereitung |
| Externes Lager oder Fulfillment-Dienstleister | Ja – beim Dienstleister | Lagerung ist zertifizierungspflichtige Tätigkeit |
| Import aus Drittländern | Ja | Einfuhr ist eigenständig zertifizierungspflichtig |
| Verkauf ohne jeden Bio-Hinweis | Nein | Ohne Bezugnahme auf die ökologische Produktion greift die Kennzeichnung nicht |
Der Überblick ersetzt keine Rechtsberatung. Im Zweifel entscheidet deine Kontrollstelle über die Einstufung – frag dort vor dem Start nach, nicht nach der ersten Lieferung.
03 · Praxis
Ein Bio-Zertifikat ist kein Papier, das man einmal einholt. Dahinter steht ein Kontrollverfahren, das jährlich abläuft und um unangekündigte Stichproben ergänzt werden kann. Geprüft wird der reale Warenfluss:
Für dich als Händler ist das eine gute Nachricht: Ein zertifizierter Dienstleister hat diese Abläufe bereits etabliert und dokumentiert. Du übernimmst eine geprüfte Struktur, statt sie selbst aufzubauen.
04 · Risiko
Fehlt die Zertifizierung an einer Stelle der Kette, verliert die Ware ihre Vermarktungsfähigkeit als Bio-Produkt. Die möglichen Folgen reichen von der Aufforderung, die Bio-Auslobung zu entfernen, über die Sperrung betroffener Chargen bis zu Bußgeldern der zuständigen Behörde.
Hinzu kommt der wettbewerbsrechtliche Teil: Die Bio-Auslobung ohne gültige Zertifizierung ist abmahnfähig. Genau darum ging es im oben genannten EuGH-Verfahren. Und schließlich der praktische Schaden – ein Shop, der die Bio-Kennzeichnung kurzfristig aus allen Produktseiten nehmen muss, verliert genau das Argument, mit dem er verkauft.
05 · Auswahl
Lass dir das aktuelle Zertifikat zeigen – mit Codenummer der Kontrollstelle und Gültigkeitszeitraum, nicht nur als Aussage.
Ein Zertifikat gilt für bestimmte Tätigkeiten und Produktgruppen. Prüfe, ob deine Ware davon abgedeckt ist.
Wie werden Bio- und konventionelle Artikel getrennt? Lass dir die Lagerlogik konkret erklären, nicht nur zusichern.
Werden Charge und Mindesthaltbarkeitsdatum systemseitig geführt? Ohne das ist Rückverfolgbarkeit Handarbeit.
Sobald umgepackt oder gebündelt wird, ist es Aufbereitung. Kläre vorab, was der Dienstleister darf.
Frag nach der letzten Kontrolle und danach, wie Abweichungen dokumentiert und abgestellt werden.
Wir sind unter der Codenummer DE-ÖKO-007 zertifiziert und dürfen bio-zertifizierte Ware lagern und handhaben – warengerecht, getrennt und mit Chargenführung im Warenwirtschaftssystem. Für dich heißt das: Du kannst dein Bio-Sortiment auslagern, ohne die Kette zu unterbrechen, und bekommst das Zertifikat für deine eigenen Unterlagen. Sprich uns auf deine Produktgruppe an – wir prüfen vorab, ob sie abgedeckt ist.
06 · FAQ
Wenn du in deinem Shop auf die ökologische Produktion Bezug nimmst – also mit „Bio" wirbst oder das EU-Bio-Logo zeigst – gilt die Ausnahme für den direkten Verkauf an Endverbraucher nach der Rechtsprechung des EuGH für den Versandhandel nicht. In aller Regel ist die Zertifizierung damit Pflicht. Die verbindliche Einstufung nimmt deine Kontrollstelle vor.
Nein. Beide Betriebe stehen in der Kette: du als Inverkehrbringer und der Dienstleister als Lagerbetrieb. Das eine Zertifikat ersetzt das andere nicht.
Sie kennzeichnet die zuständige Kontrollstelle des zertifizierten Betriebs. Diese Codenummer ist bei der Bio-Auslobung anzugeben und lässt sich von deiner eigenen Kontrollstelle prüfen.
Ja, sofern sie eindeutig getrennt, klar gekennzeichnet und im System sauber geführt werden. Ein reines Bio-Lager ist nicht vorgeschrieben – eine belastbare Trennung schon.
Sobald Ware umgepackt, abgefüllt oder neu zusammengestellt wird, gilt das als Aufbereitung – mit eigenen Anforderungen. Kläre solche Vorhaben vorab mit deiner Kontrollstelle und mit uns, bevor die erste Aktion startet.
Die Ware kann eingelagert werden, sobald Produktgruppe, Kennzeichnung und Chargenführung geklärt sind – meist innerhalb weniger Tage. Länger dauert es nur, wenn deine eigene Zertifizierung noch aussteht.
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