Der Zeitplan: vom Parlamentsbeschluss zur Übergangsfrist
Nach der politischen Einigung zwischen Rat und Parlament am 26. März 2026 und dem offiziellen Ratsbeschluss am 3. September 2026 hat das EU-Parlament die Reform am 16. September 2026 final gebilligt. Sie tritt einen Tag nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft, den Mitgliedstaaten steht danach eine zwölfmonatige Übergangsfrist zur Umsetzung zu. Hintergrund ist das enorme Volumen an Kleinsendungen: 2024 kamen rund 4,6 Milliarden Pakete mit einem Warenwert unter 150 Euro in die EU, 91 Prozent davon aus China.
Marktplätze werden zum Importeur, mit Bußgeldern bis 6 Prozent
Nicht-EU-Plattformen wie Shein oder Temu, aber auch Hybridmodelle wie Amazon, müssen künftig sicherstellen, dass Zollformalitäten korrekt erledigt, Abgaben fristgerecht entrichtet und EU-Vorschriften eingehalten werden. Bei wiederholten Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 6 Prozent des Importwerts der vergangenen zwölf Monate, dazu der Verlust von Zollerleichterungen und in extremen Fällen Einschränkungen beim Marktzugang.
Handling Fee ab 1. November 2026 zusätzlich zum Pauschalzoll
Seit 1. Juli 2026 gilt bereits ein Pauschalzoll von 3 Euro je Artikelkategorie für Sendungen unter 150 Euro, wie wir in unserem Beitrag zur gefallenen Zollfreigrenze beschrieben haben. Bis spätestens 1. November 2026 muss die EU-Kommission zusätzlich eine einheitliche Bearbeitungsgebühr für Kleinsendungen festlegen. Die genaue Höhe steht noch aus, Handelsverbände fordern mindestens 2 Euro zulasten der Plattformen. Dass solche Maßnahmen wirken, zeigt sich bereits: Laut Österreichischer Post sank das Kleinsendungsvolumen aus Fernost im Juli um 26 Prozent und im August um 30 Prozent.
Neue Zollbehörde in Lille und der Fahrplan bis 2034
Mit der Reform entsteht auch eine neue EU-Zollbehörde (EUCA), die 2027 mit rund 250 Mitarbeitenden in Lille ihre Arbeit aufnimmt. Der zugehörige EU Customs Data Hub bündelt künftig Import- und Exportdaten zentral, verpflichtend für E-Commerce-Unternehmen ab 1. Juli 2028 und für alle Unternehmen ab 1. März 2034. Wer als zuverlässig eingestuft wird, kann über den neuen Status "Trust and Check" Waren freigeben lassen, ohne dass jede einzelne Sendung geprüft wird.
Was Onlinehändler jetzt prüfen sollten
Wer über Marktplätze aus Drittstaaten verkauft oder beliefert wird, sollte klären, wer künftig als Importeur auftritt und wie Gebühren weitergereicht werden. Anders sieht es aus, wer Ware vorab als reguläre B2B-Sendung in ein EU-Lager importiert und von dort an Kunden versendet: Diese Einfuhr läuft als normale Zollanmeldung, nicht als Kleinsendung, und bleibt von der parzellenweisen Grenzabfertigung weitgehend unberührt. Praktisch heißt das: Sortiment und Lieferkette jetzt prüfen und mit dem Fulfillment-Partner besprechen, welche Prozesse beim Lagern, Verpacken und Versenden angepasst werden sollten, bevor die neuen Regeln greifen.
